Der neue Energieausweis (oder auch Energiepass) ist Inhalt der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) und damit Teil der Umsetzung von Europäischem Recht, genauer gesagt der EU-Gebäuderichtlinie über die „Gesamteffizienz von Gebäuden“
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Wozu dient der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Auskunft, wie hoch die zukünftigen Energiekosten bei der Immobilie sein werden. Zudem erhalten die Besitzer eine kurz gefasste Empfehlung zur energiesparenden Modernisierung bzw. Sanierung Ihrer Immobilien. In erster Linie soll jedoch Käufern und Mietern die Möglichkeit gegeben werden, Immobilien hinsichtlich des Energieverbrauchs besser zu vergleichen.
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.
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Seit wann ist der Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis wurde in allen EU-Ländern schrittweise ab dem 01. Juli 2008 eingeführt. Doch wann genau benötigen Sie den Energieausweis? Kurz und knapp: Jeder Eigentümer, der sein Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, muss den Energieausweis seit den folgenden Stichtagen vorlegen können:
- für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965 Ausweispflicht seit dem 01.07.2008
- für alle weiteren Wohngebäude Ausweispflicht seit dem 01.01.2009
- für alle Nicht-Wohngebäude Ausweispflicht seit dem 01.07.2009
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Welchen Energieausweis benötige ich bei Mischgebäuden (z.B. Wohn-Geschäftsgebäude)?
Bei Mischgebäuden, wenn also beispielsweise ein Ladengeschäft in einem Wohngebäude ist, so ist der Ausweis auszustellen, der der Hauptnutzung überwiegt, solange die Nebennutzung nicht mehr als 10% der Fläche ausmacht. In diesem Fall muss für die beiden Bereiche separat ein Energieausweis ausgestellt werden. Unter Angabe des betreffenden Gebäudeteils im Energieausweis.
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Laut Definition der Energieeinsparverordnung (EnEV) können auch Arztpraxen, Büroräume (Ingenieur- und Architekturbüros, Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien u.s.w.) zu Wohngebäuden gezählt werden, wenn sich die Nutzung der Fläche nicht wesentlich unterscheidet.
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Wenn sie unsicher sind, wie die Nutzung Ihres Gebäudes einzuordnen ist, wenden sie sich bitte an uns.
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Bei Fragen und Hilfestellungen einfach anrufen oder mailen!
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