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Die Kaution - Ein leidiges Thema!
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Die Kaution sichert den Vermieter nur zu einem geringen Teil ab. Wenn der Mieter bei Auszug noch offene Nebenkostenzahlungen, etc. zu leisten hat oder schlimmer, eine Ruine hinterlassen hat, dann bleiben diese Kosten u.U. am Vermieter hängen!
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Um ein eventuelles Kostenrisiko nicht so ganz allein tragen zu müssen, kann der Vermieter bis zu 3 Monatsmieten Kaution verlangen (§ 551 BGB). Manchmal ist es auch für gutsituierte Mieter ein Problem, wenn etwas Unvorherge- sehenes passiert (z.B. ein notwendiger Pkw-Kauf nach einem Unfall, etc.).
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Mit einer Kautionsversicherung ist das für den Mieter kein Problem, vorausgesetzt seine Bonität ist in Ordnung. Gegenüber einer Bankbürgschaft wird der Dispokredit mit einer Versicherungskaution nicht gemindert.
Beispiel: Sie müssen eine Kaution von € 1.000,- an den Vermieter geben, d.h.: Sie zahlen dafür nur € 69,- jährlich.
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